Der
Studierendenrat
Was
ist der Studierendenrat?
Zur Erfüllung
der satzungsgemäßen Aufgaben bildet die Studentenschaft
den
Studierendenrat. Der Studierendenrat ist oberstes beschlussfassendes
Organ der Studentenschaft. In allen grundsätzlichen
Angelegenheiten der gesamten Studentenschaft entscheidet
der Studierendenrat(§ 3 der Satzung)
Ein
bißchen Appenzell, ein bißchen USA
Die Satzung
der Studentenschaft verbindet Basisdemokratie (Studierendenrat)
und starke Spitze (Vorsitzende).
Der Studierendenrat
wird nicht gewählt. Alle Mitglieder der Studentenschaft
sind Mitglieder des Studierendenrates. Jeder hat Rede-
und Stimmrecht und kann eigene Tagesordnungspunkte einbringen.
Die Andrássy
Universität bietet nur postgraduale Studiengänge
an. Das heißt, dass alle Studenten an dieser Universität
bereits ein Studium an einer anderen Universität
oder Hochschule abgeschlossen haben. Wir haben somit
bereits Erfahrungen mit Studentenvertretungen in den
unterschiedlichsten Ländern gesammelt.
Leider hatten
viele von uns dabei den Eindruck, dass die Studentenvertretung
ihrem eigentlichen Zweck, nämlich die Interessen
der Studenten zu vertreten, oft nicht in ausreichendem
Maße nachkommt. Häufig handelte es sich bei
den Studentenvertretungen eher um kleine Cliquen, die
keinen ausreichenden Kontakt zu den Studenten hielten.
Das Ergebnis zeigte sich einerseits in minimaler Wahlbeteiligung
bei Studentenvertreterwahlen, zum anderen in maginalem
Einfluss der Studentenvertreter innerhalb der Universität.
Dieses Szenario
haben wir Studenten der Andrássy Universität
bewusst und mit Erfolg verhindert. Dies gelang uns auf
folgende Weise:
- wir haben
als oberstes beschlussfassendes Organ einen basisdemokratischen
Studierendenrat, dem alle Studenten der Universität
automatisch angehören
- wir haben
eine starke und handlungsfähige Spitze: Anstelle
eines kompliziert und unverständlich konstruierten
"SprecherInnenrates" haben wir folgendes:
Eine Vorsitzende, die in allgemeiner und direkter Wahl
von allen Studenten gewählt wurde
- wir haben
ein Amtsenthebungsverfahren.
Aufgaben
des Studierendenrates
Der Studierendenrat
dient dem Informationsaustausch und der Meinungsbildung
innerhalb der Studentenschaft,
dient der
fakultätsübergreifenden und studiengangübergreifenden
Koordination zwischen den gewählten Vertretern
der Studentenschaft,
ist für
die Auslegung der Satzung und Wahlordnung zuständig,stimmt
über Änderungen der Wahlordnung zur Wahl der
Studentenvertreter mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab undstimmt
über die Entsendung von studentischen Vertretern
in Sondergremien ab.
Für
Studierende, die Vertreter der Studentenschaft in Gremien
der Universität sind, ist die Teilnahme an den
Sitzungen des Studierendenrates verpflichtend.
Alle Mitglieder
des Studierendenrates haben Antrags- Rede- und Stimmrecht.
Die Mitglieder haben durch ihre Mitwirkung dazu beizutragen,
dass der Studierendenrat seine Aufgaben wirksam erfüllen
kann, und sind verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Der Studierendenrat
tagt während der Vorlesungszeit in der Regel alle
zwei Wochen. Einberufen wird der Studierendenrat durch
den von der Studentenschaft direkt gewählten Vorsitzenden
des Studierendenrates, der die Studentenschaft nach
außen als Vorsitzender der Studentenschaft vertritt.
Kontakt
Kontakt zum
Büro der Studentenschaft: info@studentenschaft.org
Kontakt zur
Vorsitzenden des Studierendenrates: vorsitzende@studentenschaft.org |