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Protokolle
Antragsformular
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Was
ist der Studierendenrat?
Zur
Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben bildet
die Studentenschaft den
Studierendenrat. Der Studierendenrat ist oberstes beschlussfassendes
Organ der Studentenschaft. In allen grundsätzlichen Angelegenheiten
der gesamten Studentenschaft entscheidet der Studierendenrat(§
3 der Satzung)

Ein
bißchen Appenzell, ein bißchen USA
Die Satzung der Studentenschaft verbindet
Basisdemokratie (Studierendenrat) und starke Spitze (Vorsitzende).
Der
Studierendenrat wird nicht gewählt. Alle Mitglieder der
Studentenschaft sind Mitglieder des Studierendenrates. Jeder
hat Rede- und Stimmrecht und kann eigene Tagesordnungspunkte
einbringen.
Die
Andrássy Universität bietet nur postgraduale Studiengänge
an. Das heißt, dass alle Studenten an dieser Universität
bereits ein Studium an einer anderen Universität oder
Hochschule abgeschlossen haben. Wir haben somit bereits Erfahrungen
mit Studentenvertretungen in den unterschiedlichsten Ländern
gesammelt.
Leider
hatten viele von uns dabei den Eindruck, dass die Studentenvertretung
ihrem eigentlichen Zweck, nämlich die Interessen der
Studenten zu vertreten, oft nicht in ausreichendem Maße
nachkommt. Häufig handelte es sich bei den Studentenvertretungen
eher um kleine Cliquen, die keinen ausreichenden Kontakt zu
den Studenten hielten. Das Ergebnis zeigte sich einerseits
in minimaler Wahlbeteiligung bei Studentenvertreterwahlen,
zum anderen in maginalem Einfluss der Studentenvertreter innerhalb
der Universität.
Dieses
Szenario haben wir Studenten der Andrássy Universität
bewusst und mit Erfolg verhindert. Dies gelang uns auf folgende
Weise:
-
wir haben als oberstes beschlussfassendes Organ einen basisdemokratischen
Studierendenrat, dem alle Studenten der Universität automatisch
angehören
-
wir haben eine starke und handlungsfähige Spitze: Anstelle
eines kompliziert und unverständlich konstruierten "SprecherInnenrates"
haben wir folgendes: Eine Vorsitzende, die in allgemeiner
und direkter Wahl von allen Studenten gewählt wurde
-
wir haben ein Amtsenthebungsverfahren.
Aufgaben
des Studierendenrates
Der
Studierendenrat dient dem Informationsaustausch und der Meinungsbildung
innerhalb der Studentenschaft,
dient
der fakultätsübergreifenden und studiengangübergreifenden
Koordination zwischen den gewählten Vertretern der Studentenschaft,
ist
für die Auslegung der Satzung und Wahlordnung zuständig,stimmt
über Änderungen der Wahlordnung zur Wahl der Studentenvertreter
mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab undstimmt über die Entsendung
von studentischen Vertretern in Sondergremien ab.
Für
Studierende, die Vertreter der Studentenschaft in Gremien
der Universität sind, ist die Teilnahme an den Sitzungen
des Studierendenrates verpflichtend.
Alle
Mitglieder des Studierendenrates haben Antrags- Rede- und
Stimmrecht. Die Mitglieder haben durch ihre Mitwirkung dazu
beizutragen, dass der Studierendenrat seine Aufgaben wirksam
erfüllen kann, und sind verpflichtet, ihre Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Der
Studierendenrat tagt während der Vorlesungszeit in der
Regel alle zwei Wochen. Einberufen wird der Studierendenrat
durch den von der Studentenschaft direkt gewählten Vorsitzenden
des Studierendenrates, der die Studentenschaft nach außen
als Vorsitzender der Studentenschaft vertritt.
Kontakt
Kontakt
zum Büro der Studentenschaft: info@studentenschaft.org
Kontakt
zur Vorsitzenden des Studierendenrates: vorsitzende@studentenschaft.org
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