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Der Studierendenrat


Protokolle

Antragsformular (zum herunterladen)

 

Was ist der Studierendenrat?

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben bildet die Studentenschaft den
Studierendenrat. Der Studierendenrat ist oberstes beschlussfassendes Organ der Studentenschaft. In allen grundsätzlichen Angelegenheiten der gesamten Studentenschaft entscheidet der Studierendenrat(§ 3 der Satzung)

 

Ein bißchen Appenzell, ein bißchen USA

Die Satzung der Studentenschaft verbindet Basisdemokratie (Studierendenrat) und starke Spitze (Vorsitzende).

Der Studierendenrat wird nicht gewählt. Alle Mitglieder der Studentenschaft sind Mitglieder des Studierendenrates. Jeder hat Rede- und Stimmrecht und kann eigene Tagesordnungspunkte einbringen.

Die Andrássy Universität bietet nur postgraduale Studiengänge an. Das heißt, dass alle Studenten an dieser Universität bereits ein Studium an einer anderen Universität oder Hochschule abgeschlossen haben. Wir haben somit bereits Erfahrungen mit Studentenvertretungen in den unterschiedlichsten Ländern gesammelt.

Leider hatten viele von uns dabei den Eindruck, dass die Studentenvertretung ihrem eigentlichen Zweck, nämlich die Interessen der Studenten zu vertreten, oft nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Häufig handelte es sich bei den Studentenvertretungen eher um kleine Cliquen, die keinen ausreichenden Kontakt zu den Studenten hielten. Das Ergebnis zeigte sich einerseits in minimaler Wahlbeteiligung bei Studentenvertreterwahlen, zum anderen in maginalem Einfluss der Studentenvertreter innerhalb der Universität.

Dieses Szenario haben wir Studenten der Andrássy Universität bewusst und mit Erfolg verhindert. Dies gelang uns auf folgende Weise:

- wir haben als oberstes beschlussfassendes Organ einen basisdemokratischen Studierendenrat, dem alle Studenten der Universität automatisch angehören

- wir haben eine starke und handlungsfähige Spitze: Anstelle eines kompliziert und unverständlich konstruierten "SprecherInnenrates" haben wir folgendes: Eine Vorsitzende, die in allgemeiner und direkter Wahl von allen Studenten gewählt wurde

- wir haben ein Amtsenthebungsverfahren.

 

Aufgaben des Studierendenrates

 

Der Studierendenrat dient dem Informationsaustausch und der Meinungsbildung innerhalb der Studentenschaft,

dient der fakultätsübergreifenden und studiengangübergreifenden Koordination zwischen den gewählten Vertretern der Studentenschaft,

ist für die Auslegung der Satzung und Wahlordnung zuständig,stimmt über Änderungen der Wahlordnung zur Wahl der Studentenvertreter mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab undstimmt über die Entsendung von studentischen Vertretern in Sondergremien ab.

Für Studierende, die Vertreter der Studentenschaft in Gremien der Universität sind, ist die Teilnahme an den Sitzungen des Studierendenrates verpflichtend.

Alle Mitglieder des Studierendenrates haben Antrags- Rede- und Stimmrecht. Die Mitglieder haben durch ihre Mitwirkung dazu beizutragen, dass der Studierendenrat seine Aufgaben wirksam erfüllen kann, und sind verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.

Der Studierendenrat tagt während der Vorlesungszeit in der Regel alle zwei Wochen. Einberufen wird der Studierendenrat durch den von der Studentenschaft direkt gewählten Vorsitzenden des Studierendenrates, der die Studentenschaft nach außen als Vorsitzender der Studentenschaft vertritt.

 

Kontakt

Kontakt zum Büro der Studentenschaft: info@studentenschaft.org

Kontakt zur Vorsitzenden des Studierendenrates: vorsitzende@studentenschaft.org