Jeder von
Euch kennt das Gefühl, schließlich haben wir alle
schon eine Abschlussarbeit hinter uns - egal ob vorher Bachelor-,
Diplom- oder Magisterarbeit, bei der Abschlussarbeit an der
Andrássy geht dasselbe wieder von vorne los: Wie soll
das Format aussehen? Wieviele Seiten muss ich schreiben? Wo
kann ich meine Arbeit drucken und binden lassen? All das und
weitere hilfreiche Infos haben wir hier kompakt für Euch
zusammengestellt:
Zum
Format:
In der
Regel werden die Arbeiten in Schriftgröße 11 (z.B.
Verdana) oder 12 (z.B. Times New Roman), Blocksatz und mit
dem Zeilenabstand 1,5 Zeilen verfasst. Fußnoten in Schriftgröße
10 bei einfachem Zeilenabstand. Seitenränder links und
rechts 3 cm.
Das wichtigste
findet ihr als Richtlinie für euch zum
Downloaden hier.
Links
zum wissenschaftlichen Arbeiten und Zitieren:
- Merkblatt
zum wissenschaftlichen Arbeiten der Professur
für Finanzwissenschaft der Uni Bayreuth
- Merkblatt
zur Harvard-Zitierweise
Auszug
aus der Studien- und Prüfungsordnung (gültig seit
September 2006):
"§
9. Abschlussarbeit.
(1)
Der Studierende wählt das Thema seiner Abschlussarbeit
in Absprache mit einem betreuenden Professurleiter. Die Fakultätskonferenzen
können auch promovierte Lehrpersonen, die keine Professur
leiten, zur Betreuung von Abschlussarbeiten ermächtigen.
Erstbegutachtungen außerhalb des Fachgebiets der Professur
bzw. außerhalb des Studienfaches des Studierenden unterliegen
der Genehmigung der fachlich zuständigen Fakultätskonferenz.
(2) Die Voraussetzungen für die Einreichung der Abschlussarbeit
ergeben sich aus der Kreditordnung (Teil II. dieser Ordnung).
Die Fakultäten können weitere Formvorschriften für
Abschlussarbeiten erlassen.
(3) Abschlussarbeiten sind in zwei Exemplaren
in gebundener Form – Spiralbindung genügt
nicht – einzureichen. Ein Exemplar und die Gutachten
sind zu den Akten der Universität zu nehmen, das zweite
Exemplar muss in der Universitätsbibliothek aufbewahrt
werden.
(4) Jede Abschlussarbeit wird von dem Betreuer als Erstgutachter
und einem Zweitgutachter bewertet. Die Abschlussarbeit ist
binnen fünf Wochen zu begutachten. § 7 Abs. 2 gilt
entsprechend. (5) Jeder Gutachter kann die Bewertung einer
ihm nicht ausreichend erscheinenden Abschlussarbeit unter
Angabe von Auflagen zurückweisen. Erfüllt der Student
die Auflagen nicht, so ist die Arbeit mit nicht genügend
zu bewerten.
(6) Der Studierende kann einmal eine zweite Diplomarbeit
zu einem anderen Thema vorlegen. (7) §7
(9) dieser Ordnung gilt entsprechend.
§
14. Anmeldung zur Abschlussarbeit
(1) Eine Abschlussarbeit kann nur anmelden, wer mit der Andrássy-Universität
in einem Studentenverhältnis steht und in dem betreffenden
Studiengang studienbegleitend mindestens 72 Kreditpunkte erworben hat. Zur Anmeldung muss der Betreuer seine Bereitschaft
zur Betreuung schriftlich erklären; in diesem Dokument
ist auch das gewählte Thema festzulegen.
(2) Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist schriftlich,
zusammen mit den Nachweisen
über das Vorliegen der in Absatz 1 genannten Anmeldevoraussetzungen,
über das Studienreferat
an den zuständigen Dekan zu richten."
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