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Wichtige Hinweise für Seminararbeiten und Masterarbeit


Jeder von Euch kennt das Gefühl, schließlich haben wir alle schon eine Abschlussarbeit hinter uns - egal ob vorher Bachelor-, Diplom- oder Magisterarbeit, bei der Abschlussarbeit an der Andrássy geht dasselbe wieder von vorne los: Wie soll das Format aussehen? Wieviele Seiten muss ich schreiben? Wo kann ich meine Arbeit drucken und binden lassen? All das und weitere hilfreiche Infos haben wir hier kompakt für Euch zusammengestellt:

Zum Format:

In der Regel werden die Arbeiten in Schriftgröße 11 (z.B. Verdana) oder 12 (z.B. Times New Roman), Blocksatz und mit dem Zeilenabstand 1,5 Zeilen verfasst. Fußnoten in Schriftgröße 10 bei einfachem Zeilenabstand. Seitenränder links und rechts 3 cm.
Das wichtigste findet ihr als Richtlinie für euch zum Downloaden hier.

Links zum wissenschaftlichen Arbeiten und Zitieren:

- Merkblatt zum wissenschaftlichen Arbeiten der Professur für Finanzwissenschaft der Uni Bayreuth

- Merkblatt zur Harvard-Zitierweise


Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung (gültig seit September 2006):

"§ 9. Abschlussarbeit.
(1) Der Studierende wählt das Thema seiner Abschlussarbeit in Absprache mit einem betreuenden Professurleiter. Die Fakultätskonferenzen können auch promovierte Lehrpersonen, die keine Professur leiten, zur Betreuung von Abschlussarbeiten ermächtigen. Erstbegutachtungen außerhalb des Fachgebiets der Professur bzw. außerhalb des Studienfaches des Studierenden unterliegen der Genehmigung der fachlich zuständigen Fakultätskonferenz.
(2) Die Voraussetzungen für die Einreichung der Abschlussarbeit ergeben sich aus der Kreditordnung (Teil II. dieser Ordnung). Die Fakultäten können weitere Formvorschriften für Abschlussarbeiten erlassen.
(3) Abschlussarbeiten sind in zwei Exemplaren in gebundener Form – Spiralbindung genügt nicht – einzureichen. Ein Exemplar und die Gutachten sind zu den Akten der Universität zu nehmen, das zweite Exemplar muss in der Universitätsbibliothek aufbewahrt werden.
(4) Jede Abschlussarbeit wird von dem Betreuer als Erstgutachter und einem Zweitgutachter bewertet. Die Abschlussarbeit ist binnen fünf Wochen zu begutachten. § 7 Abs. 2 gilt entsprechend. (5) Jeder Gutachter kann die Bewertung einer ihm nicht ausreichend erscheinenden Abschlussarbeit unter Angabe von Auflagen zurückweisen. Erfüllt der Student die Auflagen nicht, so ist die Arbeit mit nicht genügend zu bewerten.
(6) Der Studierende kann einmal eine zweite Diplomarbeit zu einem anderen Thema vorlegen. (7) §7 (9) dieser Ordnung gilt entsprechend.


§ 14. Anmeldung zur Abschlussarbeit
(1) Eine Abschlussarbeit kann nur anmelden, wer mit der Andrássy-Universität in einem Studentenverhältnis steht und in dem betreffenden Studiengang studienbegleitend mindestens 72 Kreditpunkte erworben hat. Zur Anmeldung muss der Betreuer seine Bereitschaft zur Betreuung schriftlich erklären; in diesem Dokument ist auch das gewählte Thema festzulegen.
(2) Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist schriftlich, zusammen mit den Nachweisen
über das Vorliegen der in Absatz 1 genannten Anmeldevoraussetzungen, über das Studienreferat
an den zuständigen Dekan zu richten.
"